Weiss jemand, wie die Prüfer mit Stahlflex-Bremsleitungen bei einem Motorrad umgehen, welches ein H-Kennzeichen bekommen soll?
Ich habe mir eben die Anforderungen für die Begutachtung von Historischen Fahrzeugen (§21c StVZO) des Tüv Süddeutschland angeschaut, dort sind sie nicht erwähnt. Fallen sie jetzt unter die Regelung, dass Umbauten erlaubt sind, welche in den ersten 10 Jahren seit Erstzulassung gemacht wurden?